Ambulante Krankenpflege
Welcher Pflegegrad?
Es gibt fünf Grade der Pflegebedürftigkeit. Welcher Pflegegrad auf Sie zutrifft, hängt davon ab, wie viel Sie verglichen zu einem gesunden gleichaltrigen Menschen noch selbstständig erledigen können. Der Grad der Selbstständigkeit wird anhand sechs pflegerelevanter Bereiche vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) festgelegt:
1. Mobilität (10 Prozent)
2. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 Prozent)
3. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 Prozent)
4. Verhaltensweise und psychische Problemlagen (7,5 Prozent)
5. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15 Prozent)
6. Selbstversorgung (40 Prozent)
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung