Pflegeleistungen

Ihr zuverlässiger Pflegedienst in Regensburg

Lassen Sie sich beraten
  • Mitarbeiterin der Regensburger Sozialstation GmbH betreut Patientin

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Ambulante Krankenpflege

Daheim ist es am schönsten. Unabhängig vom Alter sind Sie oder Ihre Angehörigen aber nicht mehr in der Lage, Ihre Lebensführung allein aufrechtzuerhalten. Die Körperpflege kann nicht mehr selbstständig durchgeführt werden, das Zubereiten der Mahlzeiten wird zu belastend, die Wohnung kann nicht mehr in Ordnung gehalten werden, das Einkaufen und Verlassen der Wohnung wird zum Problem. Oder Sie oder Ihre Angehörigen sind an den Rollstuhl gefesselt oder bettlägerig und benötigen Hilfe bei den meisten alltäglichen Verrichtungen.


Die Pflegeversicherung ermöglicht Ihnen unter Zuhilfenahme einer kompetenten Sozialstation trotz aller Behinderungen und Handicaps ein Verbleiben in den eigenen vier Wänden. 


Unsere Leistungen sind deshalb so vielfältig wie Ihre Bedürfnisse.


Welche Pflegeleistungen beinhaltet unsere ambulante Pflege?

  • Körperpflege

    • Mithilfe bei der Morgentoilette oder vollständige Übernahme der Morgentoilette 

    • Baden oder duschen 

    • Mobilisieren, bei Bettlägerigkeit fachgerechte Lagerungen 

    • Unterstützung bei Darm- und Blasenentleerung

    • Bereiten von Mahlzeiten, wenn nötig Unterstützung bei der Einnahme der Mahlzeiten

  • Hauswirtschaftliche Verrichtungen

    • Reinigung der Wohnung 

    • Waschen der Wäsche 

    • Einkaufen

  • Begleitdienst und Behördengänge

    • Begleitungen zu Arzt oder Behörden 

    • Erledigung aller gewünschten Besorgungen 

  • Medizinische Leistungen

    • Injektionen vom Arzt verordneter Medikamente (Insulin, Heparin, Schmerzmittel usw.) 

    • Wundversorgung, -verbände, Stützverbände anlegen, Anus praeter-Versorgung 

    • Versorgung von Trachealkanülen, absaugen 

    • Katheterisierung 

    • Einläufe 

    • Blutdruckmessung 

    • Blutzuckermessung 

    • Medikamentenabgabe 

    • Spülungen, Wickel 

    • Sauerstoffverabreichung 

    • Verabreichung von Sondennahrung 

    • und weitere Leistungen  


Wie erhalte ich ambulante Pflege?

  • Rufen Sie uns einfach an

    Sie überlegen sich, die Dienstleistungen einer Sozialstation in Anspruch zu nehmen, wissen aber nicht so recht, wie Sie vorgehen müssen, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, wo Sie welche Anträge stellen müssen? Die Pflegeversicherung ist so komplex, dass es für Laien schwierig ist, sich kundig zu machen. 


    Deshalb ist unser Angebot: Rufen Sie uns einfach an. Soweit möglich erteilen wir Ihnen gern telefonisch Auskunft. Wenn der Beratungsbedarf größer ist bzw. Sie konkrete Wünsche haben, kommen wir gern bei Ihnen vorbei und besprechen alles ausführlich. Oder wir vereinbaren einen Termin bei uns im Büro. Selbstverständlich ist unsere Beratung kostenlos.

  • Antrag auf Einstufung stellen

    Sie möchten einen Pflegegrad beantragen? Dafür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse bzw. Pflegekasse stellen. Sie können aber auch unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Rufen Sie uns einfach an. Wir können Ihnen beratend zur Seite stehen bei der Frage, ob Ihre Bedürftigkeit für einen Pflegegrad im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes ausreichend ist. Wenn dies der Fall ist, helfen wir Ihnen natürlich gern bei den Formalitäten mit der Kranken- bzw. Pflegekasse und stehen Ihnen bei allem mit Rat und Tat zur Seite. Diese Leistungen sind ein Service von uns und für Sie völlig kostenlos.

  • Selbstzahler

    Sie benötigen Hilfe bei der Körperpflege, im Haushalt oder bei sonstigen Arbeiten? Sie haben keinen Pflegegrad bzw. Ihre Pflegekasse hat einen Pflegegrad abgelehnt? In diesem Falle müssen Sie die Dienstleistungen, die Sie wünschen, selbst bezahlen. Bei einem Gespräch vor Ort können wir gemeinsam die Dienstleistungen festlegen. Anschließend erhalten Sie von uns eine exakte Kostenaufstellung.


Weitere Informationen zu unseren Pflegedienstleistungen

  • Welcher Pflegegrad?

    Es gibt fünf Grade der Pflegebedürftigkeit. Welcher Pflegegrad auf Sie zutrifft, hängt davon ab, wie viel Sie verglichen mit einem gesunden gleichaltrigen Menschen noch selbstständig erledigen können. Der Grad der Selbstständigkeit wird anhand sechs pflegerelevanter Bereiche vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) festgelegt: 


    1. Mobilität (10 Prozent) 


    2. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 Prozent) 


    3. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 Prozent) 


    4. Verhaltensweise und psychische Problemlagen (7,5 Prozent) 


    5. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15 Prozent) 


    6. Selbstversorgung (40 Prozent) 


    Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 


    Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 


    Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 


    Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 


    Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung  

  • Kein Pflegegrad: Was ist zu tun?

    Unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt:


    Sie sind erst aus dem Krankenhaus entlassen worden, sind aber noch so geschwächt oder von Schmerzen geplagt, dass Sie oder Ihr Angehöriger noch auf Hilfe angewiesen sind. 


    In diesem Fall können wir nach Rücksprache mit Ihrem Hausarzt und Ihrer Krankenkasse sofort für Sie tätig werden. Unsere Hilfeleistungen erhalten Sie, so lange es nötig ist, längstens jedoch für acht Wochen. Bessert sich Ihr Zustand innerhalb dieser Zeit nicht, muss überlegt werden, ob eine Beantragung eines Pflegegrades sinnvoll und möglich ist. 


    Ich oder mein Angehöriger benötigt Hilfe und kommt allein nicht mehr zurecht: 


    Für Sie oder Ihren Angehörigen wird der Alltag langsam zu beschwerlich und es wird daher Hilfestellung bei der Körperpflege und der Haushaltsführung benötigt. Es ist aber noch kein Pflegegrad beantragt oder genehmigt, die Hilfestellung aber schon gleich nötig. 


    Rufen Sie uns an und wir vereinbaren einen Termin bei Ihnen zu Hause. Wir erfassen Ihren Gesundheitszustand und sind Ihnen bei einem Antrag auf Pflegestufe behilflich, wenn Sie der Meinung sind, im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes pflegebedürftig zu sein. Wir können dann sofort für Sie tätig werden, ohne die Genehmigung der Pflegekasse abwarten zu müssen. 


    Ist allerdings anzunehmen, dass Sie keinen Pflegegrad erhalten werden, müssen Sie die gewünschten Dienstleistungen privat bezahlen. Sie erhalten dafür eine exakte Kostenaufstellung von uns.

  • Was kosten die Leistungen?

    Eine ausführliche Beratung ist ein besonderer Service von uns und ist grundsätzlich kostenlos. 


    Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz: 


    Erbringen wir Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz und haben Sie eine Pflegestufe, können wir als Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen direkt mit den Kassen abrechnen. Dabei sind wir an die Gebührenordnung des Gesetzgebers gebunden.


     Wünschen Sie Leistungen, die die Zahlungen der Pflegekasse übersteigen, erstellen wir einen exakten Kostenplan für Sie, aus dem Ihre Zuzahlung ersichtlich wird. Auch hier findet die Gebührenordnung des Gesetzgebers Anwendung. 


    Vom Hausarzt verordnete medizinische Leistungen:


    Werden vom Hausarzt medizinische Leistungen verordnet (z. B. Injektionen, Verbände, Einreibungen, Medikamentenabgabe etc.), können wir diese Leistungen nach Genehmigung durch die Krankenkasse als Vertragspartner der Krankenkassen direkt mit diesen abrechnen.  

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